Betrieb der Strände erlaubt
 

  03 Auqust 2020    Gelesen: 1256
  Betrieb der Strände erlaubt     

Ab dem 5. August werden das Ministerium für Ökologie und natürliche Ressourcen, das Ministerium für Notsituationen und die Exekutivgewalt der Stadt Baku die Nutzung von Stränden im ganzen Land gemäß den gemäß den Anforderungen des Quarantäneregimes festgelegten Regeln gestatten.

Die Erklärung kam vom operativen Hauptquartier unter dem Ministerkabinett.

Es ist zu beachten, dass in den Regionen Baku, Jalilabad, Ganja, Masalli, Mingachevir, Sumgayit, Jewlakh und Abscheron, Barda, Goranboy, Goygol, Khachmaz und Salyan bis zum 31. August um 00:00 Uhr ein striktes Quarantäneregime angewendet wird.


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